11.02.24
Balkonkraftwerk neues Gesetz 2024
Am 16. August 2023 hat das Bundeskabinett das Solarpaket I beschlossen, um den Ausbau der Photovoltaik (PV) in Deutschland voranzutreiben. Angedacht war, dass das Gesetz bereits zum 01.01.2024 in Kraft tritt. Allerdings hat das Gesetz bis heute nicht den Bundestag passiert und steht laut aktuellem Kenntnisstand wohl nicht vor März auf der Tagesordnung.
In Zukunft soll es einfacher sein, Photovoltaik auf dem Balkon zu installieren. Die Einrichtung von Balkonkraftwerken für Bürgerinnen und Bürger soll schneller und unkomplizierter werden. Vor der Verabschiedung eines Gesetzespakets fand ein intensiver Austausch mit der Branche statt, um Hindernisse und bürokratische Hürden zu identifizieren und gezielt abzubauen.
Die geplanten Änderungen umfassen:
- Wegfall der vorherigen Anmeldung beim Netzbetreiber und Vereinfachung der Anmeldung im Marktstammdatenregister auf wenige, leicht einzugebende Daten.
- Neuinstallationen von Balkon-PV-Anlagen sollen nicht daran gehindert werden, dass ein digitaler Zweirichtungszähler eingebaut werden muss. Vorübergehend dürfen die Anlagen weiterhin die alten rückwärtslaufenden Zähler nutzen, wodurch Verbraucher profitieren.
- Leistungsfähigere Balkon-Solaranlagen werden ermöglicht, wobei für Anlagen mit einer Gesamtleistung von bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von bis zu 800 Voltampere eine vereinfachte Anmeldung gilt.
- Zukünftige Balkon-PV-Anlagen sollen mit einem herkömmlichen Schukostecker ausgestattet sein, was die Installation erheblich erleichtern würde. Hierzu müssen jedoch noch Normen mit den Verbänden erarbeitet werden.
Wie geht es voraussichtlich weiter?
Der genaue Zeitpunkt des Abschlusses des parlamentarischen Verfahrens ist derzeit unklar. Mit gesetzlichen Änderungen ist allerdings frühestens im zweiten Quartal zu rechnen.